1. Wieviel kostet die Therapie bzw. Beratung und wie lange dauert es?


Eine Einheit Einzeltherapie/-beratung dauert 50min: 110 Euro
Paartherapie 60min zu 150 Euro
Wichtig: Teilrückerstattung durch Krankenkassen möglich, siehe Pkt. 2
Das Erstgespräch dauert ca. 30 Minuten: 30 Euro

Die Dauer und die Frequenz der gesamten Therapie ist unterschiedlich: Manchmal reichen nur wenige Sitzungen, zum Beispiel bei kurzfristigen Krisen oder bei Beratung, und manchmal ist eine Begleitung über ein Jahr oder länger hilfreich.

2. Wie bekomme ich von der Krankenkasse Geld zurück und wieviel?


Die Krankenkassen gewähren bei sogenannten "krankheitswertigen" Problemzuständen (Diagnose gemäß ICD) einen Zuschuss zwischen ca. 33 Euro und 47 Euro pro Psychotherapie-Einzelsitzung, abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Bei Paartherapie teilrefundiert die Krankenkasse in der Regel nichts.

Ich helfe gerne bei der Abwicklung, die folgende Ausführung gilt demnach nur zur Ihrer Information vorweg: Für die Kostenerstattung benötigt die Krankenkasse drei Unterlagen (1-3), nämlich die bezahlte Original Honorarnote(1) inklusive Zahlungsvermerk oder bei E-Banking Ausdruck der Zahlungsbestätigung(2).
Die ersten 10. Psychotherapieeinheiten sind zwar bewilligungsfrei, jedoch spätestens vor der 2. Psychotherapieeinheit benötigen Sie eine Bestätigung Ihres praktischen Arztes oder eines Facharztes (3), dass "...aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Psychotherapie einzuwenden ist...". Diesen Nachweis legen Sie bitte Ihrer ersten Honorarnote bei, die Sie dem Krankenversicherungsträger übermitteln. Bestätigungsformulare liegen in meiner Praxis auf.

Aller spätestens vor der 11. Sitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung“ für weitere Einheiten eingereicht und von der Krankenkasse bewilligt werden. Antragsformulare liegen in meiner Praxis auf, wir werden den Antrag gemeinsam ausfüllen.

Von vielen privaten Krankenversicherungen werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung ebenfalls teilweise oder zur Gänze übernommen. Bitte klären Sie die Bedingungen hierfür mit Ihrer Versicherung.

3. Was ist ein Erstgespräch und wie geht es weiter?


Beim telefonischen Kontakt wird der erste Termin, das Erstgespräch, vereinbart.
Beim Erstgespräch können wir uns kennenlernen, auch Rahmenbedingungen werden besprochen (Ziele, Zahlungsmodus, Absageregelung, Häufigkeit und Abstand der Termine,…). Sie können sich ganz unverbindlich überlegen, ob Sie mit mir gemeinsam diesen Weg gehen wollen und Bedenken oder Ängste gerne ansprechen. Wenn Sie sich für eine Therapie bei mir entscheiden, werden wir gemeinsam künftige Termine festlegen. (Absageregelung unter Punkt 5. beachten.)

4. Was bedeutet Verschwiegenheitspflicht?


Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht, d.h. es dürfen ohne Ihr Wissen und Einverständnis keine Informationen an Dritte weitergegeben werden. Ausnahme: Notfallsituation, Gefahr auf Fremd- oder Eigengefährdung.

5. Absageregelung: Was ist, wenn ich den vereinbarten Termin nicht einhalten kann?


Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Sollten Sie dennoch einen Termin nicht einhalten können, geben Sie mir bitte so bald wie möglich Bescheid. Nur so kann ich Therapieplätze für Sie fix reservieren, und es entsteht Ihnen keine Wartezeit. Jede Absage innerhalb von 24 Stunden werde ich daher, unabhängig vom Grund, an Sie weiterverrechnen.

6. Was ist der Unterschied zwischen PsychotherapeutIn, PsychologIn und Facharzt/Fachärztin für Neurologie und Psychatrie?


Jede Berufsgruppe deckt einen eigenen Bereich der Behandlung psychischer Erkrankungen ab. Die Unterscheidung ist oft nicht leicht.

- PsychotherapeutIn
Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosozialen und psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Im Zentrum der psychotherapeutischen Arbeit stehen das Gespräch und der Austausch zwischen PsychotherapeutIn und PatientIn. Die Rahmenbedingungen der Ausbildung sind gesetzlich geregelt. PsychotherapeutInnen haben in ihre Ausbildung ein psychotherapeutisches Propädeutikum und ein psychotherapeutisches Fachspezifikum - nach den Anforderungen des Bundesministeriums - absolviert. Das Fachspezifikum ist die konkrete Ausbildung in einer der über 20 anerkannten Psychotherapie-Methoden.

- PsychologIn
Zur Führung der Berufsbezeichnung “Psychologe” oder “Psychologin” ist berechtigt, wer das Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen hat. AbsolventInnen des Psychologiestudiums ohne abgeschlossene Zusatzausbildung des Klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen ist es laut Psychologengesetz nicht erlaubt, selbständig psychisch kranke Menschen zu untersuchen oder zu behandeln. Die Aufgabengebiete der Klinischen PsychologInnen sind im Speziellen die Diagnostik und die Behandlung sowie Beratung psychischer Störungen. GesundheitspsychologInnen beschäftigen sich vor allem mit präventiven Ansätzen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit, der Verhütung von Krankheiten und im Falle einer bereits eingetretenen Erkrankung auch mit deren Behandlung zur Vorbeugung neuerlicher Krankheiten.

- Facharzt/Fachärztin für Neurologie und Psychatrie
PsychiaterInnen und NeurologInnen haben die Facharztausbildung in Psychiatrie und Neurologie absolviert und sind somit Ärzte, die sich auf die Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen und Krankheiten spezialisiert haben. Sie sind für die Behandlung mit Medikamenten und Apparaten sowie anderen Methoden und auch für die Überprüfung der Wirkung und Nebenwirkungen der Medikamente zuständig.

7. Was ist Psychotherapie?


Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt „Pflege der Seele“. Es ist ein Weg, psychisches Leiden und Verhaltensstörungen zu mindern oder zu heilen und bietet somit Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns.
Mit Hilfe von PsychotherapeutInnen machen Sie sich auf die Suche nach Veränderung in Ihrem Leben, sei es die Befreiung von bestimmten Symptomen, die Überwindung von Fehlhaltungen und krankmachenden Einstellungen oder das Eröffnen anderer Verhaltens- und Lebensweisen.
Für mein Hauptstudium habe ich Logotherapie und Existenzanalyse gewählt, eine der über 20 anerkannten Psychotherapierichtungen in Österreich.

8. Was ist Logotherapie und Existenzanalyse?


In der Existenzanalyse und Logotherapie wird der Mensch nicht als Ergebnis innerpsychischer Prozesse oder Einflüsse von außen gesehen, sondern als ein aktives Wesen, das sich das Leben selbst gestalten kann.
Vereinfacht gesagt: Es geht nicht um die Frage "Was hält das Leben für mich bereit?" sondern "Was kann ich tun, um in der jeweils aktuellen Situation mein Leben bestmöglich selbst zu gestalten?" Der Mensch ist also nicht der Fordernde, sondern der Angesprochene, angefragt von erlebten und gespürten Werten.

Begriffe wie Dasein, Existenz, Beziehung, Werte, Freiheit in der Entscheidung und Verantwortung sind Grundbegriffe in der existenzanalytischer Denkweise und laufen zum Schlüsselbegriff "Sinn" (=Logos) zusammen. Existenz ist im Sinne der Existenzanalyse ein erfülltes Leben in Auseinandersetzung mit der Welt.

Ziel der Existenzanalyse ist es, dem Menschen
  • zu einem - geistig und emotional - freien Erleben,
  • zu authentischen Stellungnahmen und
  • zu einem eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst und mit ihrer Welt zu verhelfen.

"JA zum eigenen Leben sagen"

Daraus ergeben sich folgende Etappen des psychotherapeutischen Prozesses in der Existenzanalyse:
  • die Arbeit an Emotion und Kognition im Eindruck und Erleben
  • integrativ-biographisches Erarbeiten personaler Stellungnahmen
  • finden authentischer und situationsbezogener Ausdrucksformen
  • Üben und Realisieren sinnvollen Verhaltens.

Dafür stehen der Existenzanalyse und der Logotherapie rund ein Dutzend spezifischer Methoden und Techniken zur Verfügung.
Bei den Gesprächen geht es zuerst um eine Entlastung der aktuellen Situation. Bei Bedarf wird diese auf ihren lebensgeschichtlichen Hintergrund vertieft, um dadurch die Person wieder offen für ihre Zukunft zu machen.

Das Ziel der Logotherapie, ein Teilgebiet der Existenzanalyse, ist die Sinnfindung auch unter schwierigsten Umständen.
Sinn kann der Mensch in jeder Situation des Lebens nicht machen, nicht erzwingen, sondern durch Suchen finden, auch in der hoffnungslosesten.
Dadurch, dass der Mensch letztlich dazu da ist, auf seine Lebensfragen die situativ bestmöglichen Antworten zu geben (wie oben beschrieben), verantwortet der Mensch sein eigenes Leben.
Existentieller Sinn - Logos -ist auch definiert als die beste (Handlungs-, Einstellungs- oder Erlebnis-) Möglichkeit in der jeweiligen Situation.

Die praktische Anwendung der Logotherapie liegt primär in der Hilfestellung für Menschen, die (noch) nicht erkrankt sind, sich aber in einer existentiellen Orientierungslosigkeit befinden, an der sie leiden. Logotherapie ist demnach eine sinnorientierte Beratungs- und Begleitungsform und Mithilfe in der Sinnfindung.

„Trotzdem JA zum Leben sagen“
Näheres auf existenzanalyse.at